Gesetzentwurf
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Gesetz zur Zentralisierung der Bildung
A. Problem
Die Zukunft Deutschland wird maßgeblich durch Bildung und Forschung bestimmt. Dennoch weist unser System erhebliche Investitionschwäche und gravierender Modernisierungsstau auf. Diese Aufsehen erregende Unterfinanzierung hat schwerwiegende Folgen für die Schülerschaft, Studenten und Beschäftigte an Schulen und Universitäten. Durchweg sind an vielen Orten die Lehrgebäude in einem baulich maroden Zustand. Infrastrukturen werden zunehmend auf Verschleiß gefahren.
Die ungenügende staatliche Finanzierung von Bildung und Forschung schadet der Chancengleichheit, die Zukunftsfähigkeit und Kreativität unserer Volkswirtschaft.
Als besonders gravierend gilt das Süd-Nord-Gefälle in der Schulbildung. Die reichen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen trumpfen mit niedrigen Arbeitslosenzahlen, einem höheren BIP pro Kopf und allgemein weniger Schulden als nördlich gelegene Bundesländer auf. Dieses Problem lässt sich zwar nur langsam in Angriff nehmen, doch die Auswirkung, dass Gelder für die Bildung fehlt, sind allgegenwärtig.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass gleichwertige Schulabschlüsse aus südlichen Bundesländern im Vergleich von Arbeitgebern besser bewertet werden, als Abschlüsse aus dem Norden. Dies rührt besonders durch stark unterschiedliche Lehr- und Lernmethoden, Lehrplänen und Prüfungen.
B. Lösung
Die Zentralisierung der Schulformen in den Ländern. Ein Bildungsrat, dem Ministerium für Bildung und Gesundheit untergeordnet, soll gebildet werden, der einen entsprechenden Plan ausarbeiten soll. Dieser Rat soll dauerhaft aus je einem Vertreter der Landesregierungen sowie Pädagogen bestehen.
Einhergehend mit zentralisierten Schulformen soll der Bildungsrat auch verbindliche Lehrpläne erzeugen. Diese sollen einen gewissen Spielraum für landesspezifische Lehreinheiten bieten (ins besondere Geschichte, Heimat- und Sachkunde und vergleichbares).
C. Alternativen
Keine. (OOC: Was ist das eigentlich?)
D. Kosten
Maximal 7,5 Millionen € jährlich. Zur Finanzierung von Löhnen, Bereitstellung von Räumlichkeiten, Ermittlung von Gutachten und Studien, Betriebskosten etc.