Bezugnehmend auf folgendes Bundesgerichtsurteilstellt das Königreich Bayern den Antrag, dass der Bundestag als höchste juristische Instanz (mit 2/3- Mehrheit) entscheidet, dass Thüringen weiterhin ein Mitglied des Bundes ist.
Weiterhin wird festgestellt, dass ein Austritt nur durch die Streichung des jeweiligen Staates aus allen Artikeln der Bundesakte vonstatten gehen kann.
Die Abstimmung läuft bis zum 10.1.- der Sekretär des Bundes wird darum gebeten die Auswertung des Entscheids zu übernehmen und im Fall der Annahme im Gerichtsfaden zu veröffentlichen.
Zur Annahme ist eine 2/3- Mehrheit erforderlich.
Das Königreich Bayern stimmt mit 4 Stimmen für den eigenen Antrag, ist zuversichtlich, dass die Mehrheit erreicht wird und das Thüringengewäsch damit endgültig verstummt.