England bestätigt
Handelsabkommen zwischen dem Königreich Dänemark umd dem Khanat Böhmen
Das Königreich Dänemark und das Khanat Böhmen schließen folgenden Vertrag ab:
1) Beide Länder sichern sich zu gegenseitig im Handel enger zu kooperieren.
2) Dazu gehört, dass fortan dänische Händler im Khanat Böhmen dieselben Handelsprivilegien genießen, wie im Großreich.
3) Im Gegenzug werden böhmischen Händlern in Dänemark dieselben Privilegien eingeräumt.
4) Sollte ein Handelskonflikt zwischen den Vertragsparteien ausbrechen und eine gütliche Einigung nicht möglich erscheinen, so legt man fest in diesem Fall den Großkhan um einen Schiedsspruch zu ersuchen.
5) Der Vertrag gilt bis zum Jahre 1422. Ab dann wird entweder eine Verlängerung vereinbart oder der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst.
Böhmen unterschreibt
Das Königreich Dänemark unterzeichnet ebenfalls.
Venedig und Izmir vereinbaren:
Izmir stellt versierte Fachkräfte für die Bedienung der neuen Lastkräne für den Bau der adriatischen Befestigungen Venedigs zur Verfügung.
Venedig gewährt im Gegenzug Händlern Izmirs Handelszonen in den Häfen der Republik Venedig.
Venedig unterzeichnet
Bei allem Streit im Zivi, dürfen wir nie vergessen, dass Al Bundy mal vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat.
Definition von Arroganz? "you can call us, the Champions of the World" - FC Bayern
Wenn man nichts in der Hose hat......aber sich trotzdem über Andere lustig macht
Alles was dir passiert, ist eine Einladung zum Wachsen
Beitritt Frankreichs zur Entente Cordiale, die damit auch ein Verteidigungsbündnis wird. Der entsprechende neue Vertrag, der alte ist damit hinfällig. Vorbehaltlich der Zustimmung des englischen Parlaments bzw. vergleichbarer Gremien Frankreichs bzw. Burgunds.:
Entente Cordiale
Frieden und Stabilität sind ein hohes Gut auf den britischen Inseln und dem Kontinent, denn sie sind Grundlage für Handel und Wohlstand. Um diesen zu vermehren und die freundschaftlichen Beziehungen auszubauen, kommen das Königreich England, das Königreich Frankreich und das Königreich Burgund (folgend Vertragsmächte) in herzlichem Einvernehmen zu folgender Übereinkunft:
1. Handelssanktionen zwischen den Vertragsmächten sind ausgeschlossen. Bei Handelskonflikten mit Verbündeten der Vertragsparteien kann davon nach vorheriger Aussprache zeitweilig abgewichen werden.
2. Die Flotten der Vertragsmächte kooperieren bei der Piratenbekämpfung, wozu sich die Admiralitäten mindestens einmal im Jahr im Herbst vor dem Ende der Schifffahrtssaison austauschen.
3. Die Eröffnung von Kontoren und Handelskompanien ist in allen Territorien der Vertragsmächte ausdrücklich erlaubt. Auf Einspruch der Handelsgilden kann zeitweise der Bau von weiteren Kontoren und Handelskompanien verboten werden.
4. Alle Vertragsmächte erhalten das Recht, Kriegsschiffe in den Häfen der anderen zeitweise zu stationieren. Diese dürfen nicht für kriegerische Handlungen gegen Verbündete der Vertragsparteien genutzt werden. Die Vertragsmächte dürfen die Schiffe in jeder ihm genehmen Form kontrollieren. Man hat bei zeitweiliger Stationierung die anderen Vertragsmächten im Vorfeld über die Verwendung und Ziele der Schiffe zu informieren.
5. England kann burgundisches Belagerungsgerät zum halben Jahressold anwerben, sofern Burgund nicht gerade selbst Bedarf hat. Bei Verlusten zahlt England vollständig für die Neuanschaffung. Das Belagerungsgeräte darf nicht gegen Verbündete des Vertragspartnern genutzt werden. Die Ausleihe ist auf 3 Jahre begrenzt und muss anschließend bei Bedarf erneut eruiert werden.
6. Jeder unprovozierte Angriff auf eine Vertragspartei wird als Angriff auf ALLE Vertragsparteien angesehen und ist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwehren
Dieser Vertrag ist mindestens 7 Jahre lang gültig und kann dann mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren gekündigt werden. Weitere Parteien können ihm beitreten. Dies bedarf der vorherigen Zustimmung aller bisherigen Vertragsmächte
Gestempelt und Gesiegelt;
... Johan ... König von Burgund
Königreich Dänemark
Das Königreich Dänemark und das Königreich Schottland und Norwegen verkünden ein Verteidgungsbündnis:
Vertragsinhalt des Verteidingsbündnis:
- Die Kündigung des Bündnis muss 2 Jahre im Vorfeld bekannt gegeben werden
- Das Bündnis gilt für 10 Jahre und wird anschließend neu Verhandelt
- Unprovozierte Übergriffe Außenstehender auf eines der beiden genannten Staaten ruft den Verteidigungsfall aus
Unterzeichnet: der König von Dänemark und der Regentschaftsrat
Gegengezeichnet
für das Königreich Schottland-Norwegen
König Haakon VIII./II.
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Ungarn unterzeichnetDas Khanat Ungarn und sein Vasall, das Erzherzogtum Österreich schließen den folgenden Vertrag:
- Die Kampfhandlungen zwischen beiden Seiten und ihren Verbündeten werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.
- Der ungarische Khan gewährt dem Erzherzogtum für zehn Jahre (bis zum 31. 12. 1431) eine weitgehende innere Autonomie. Davon ausgenommen sind der Bau von Mauern (hierfür muss im Einzelfall eine eigene Einigung zwischen Khan und Landesregierung getroffen werden) und die Enteignung von Reiterlehen (diese ist wie bisher dem Khan nach einem Standesgerichtsurteil vorbehalten).
- Alle fremden Truppen werden baldmöglichst, spätestens aber bis zum 1. September, aus dem Erzherzogtum abgezogen. Sollte es in den zehn Jahre nötig sein, Hilfstruppen zu erbitten, ist dies nur mit Zustimmung des ungarischen Khans möglich.
- Um die Zerstörungen in Südböhmen durch die Verbündeten des Erzherzogtums wiedergutzumachen und den ungarischen Khan für seine Zugeständnisse zu entschädigen, wird die Hälfte der Bruttoeinnahmen des Landes in einen Fonds eingezahlt, über den der ungarische Khan als Landesherr die Verfügung hat und aus dem auch die ungarischen Verbündeten bezahlt werden. Das Erzherzogtum nimmt auf diesen Fonds keinerlei Einfluss. [Ich werte es mal so, dass die Österreicher von Beamten überprüft werden, so dass sie kein Geld zur Seite schaffen können; der Etat wird dann ähnlich wie der eurer Länder angegeben]
- Im Jahr 1428 wird mit Gesprächen darüber begonnen, ob die Autonomie fortgeführt werden kann. Die Entscheidung darüber fällt dann auf einem gesamtungarischen Reichstag unter Einschluss aller Vasallen.
Meine Stories:
Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
ANNO 2070: Die Zukunft wird nass
Fallen Enchantress - Legendary Heroes: Geschichten aus der Gruft
Das Erzherzogtum Österreich unterzeichnet für sich und alle Hilfstruppen.
(Vertrag vom Januar 1420, den wir offenbar gar nicht eingestellt hatten:
- Es wird ein fünfjähriger Waffenstillstand zwischen dem Khanat und dem Sultanat Ägypten auf Basis des Status quo abgeschlossen.
- Der Großkhan verzichtet für die Dauer dieses Waffenstillstandes auf militärische, wirtschaftliche oder politische Maßnahmen zur Eroberung oder Destabilisierung Ägyptens
- Die freien Reiche können dem Vertrag nach Belieben beitreten; dies ist allerdings nur für die gesamte Vertragsdauer möglich
- es wird ein Gefangenenaustausch unter allen Vertragspartnern vorgenommen)
Meines Wissens ist zumindest Italien beigetreten.
Syrien ist auch beigetreten.
Zitat von Bassewitz