Vom Finanzminister Hannovers wurde eingebracht, dass die in den Vorgängerorganisationen übliche Praxis, alle gesammelten Zölle nach Bevölkerungszahl auf die Mitgliedsstaaten (insbesondere auch die Binnenstaaten) aufzuteilen, nicht formell festgehalten ist. Daher werde das Königreich per sofort alle Zahlungen, mit Ausnahme der geringfügigen Finanzierung der Institutionen der Zollunion selbst, einstellen.
In ihrer ersten Sitzung beschloß deshalb einen Vorschlag zur Ergänzung des ZU-Vertrags um folgenden Artikel.
Als vorläufige Maßnahme haben die Finanzminister auf Ministerialebene beschlossen, das ihre Ministerien die Gelder, die im Rahmen des Zollausgleichs nach Hannover fließen würden, nicht freizugeben, da Hannover, diesen ja nicht anerkennt. Die nicht einverstandenen Souveräne können das ihrem entsprechenden Kabinett und Parlament ja mitteilen.18. Die an den Außengrenzen erhobenen Zölle werden nach unten anhängigen Verteilerschlüssel an alle Mitgliedsländer verteilt.
18a. Bei Zurückhalten von eingenommenen Zöllen wird die Zollbehörde ermächtigt Güter, Gelder und sonstige Güter des entsprechenden Landes und seiner Bürger zurückzubehalten und zu veräußern um die entsprechenden Außenstände einzutreiben. Dieses gilt für alle Zollaußenstellen, Zollniederlagen und sonstige
18b. Gelder welche im Rahmen des Zollausgleichs an das entsprechende Land fließen würden, werden einbehalten.
18c. Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung ist das entsprechende Mitglied als Zollausland zu behandeln, bis es die Zuwiderhandlung einstellt. Die Kosten für die Maßnahme werden dem verstoßenden Land zur Last gelegt.
Verteilerschlüssel: Die Zölle werden so verteilt, das die Einnahmen aller Staaten nicht modifiziert werden und sich die SL die Arbeit net macht, die sie sowieso noch nie gemacht hat.
Anmerkung nsererseits: Normal würden wir euch ja den ganzen Spaß überlassen, das zu formulieren, aber da das länger dauern würde und ihr so freundlich wart explizit NPCs dafür einzusetzen, haben wir das schon mal so weit fertiggemacht.
Die Zollkommission bittet hiermit um Ratifikation. Stimmenschlüssel: Eine Stimme pro Staat, 4/5 benötigt.